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Selbstauskunft Vermieter — was rein muss, was du weglassen kannst

Selbstauskunft Vermieter 2026: welche Angaben Pflicht, welche Fragen unzulässig, was du weglassen darfst und welche Antworten Vermieter überzeugen.

7 Min. Lesezeit · Stand 2026-01

Selbstauskunft Vermieter — was rein muss, was du weglassen kannst

Die Mieterselbstauskunft ist das wichtigste Bewerbungsdokument auf dem deutschen Wohnungsmarkt — und gleichzeitig das, bei dem am häufigsten gegen Datenschutzrecht verstoßen wird. Vermieter fragen routinemäßig nach Religion, Familienplanung, Hobbys oder Krankheiten. Mieter füllen das routinemäßig aus, aus Angst, sonst die Wohnung nicht zu bekommen.

Das ist nicht nur rechtswidrig — es schwächt auch deine Position. Wer alles preisgibt, wirkt nicht „ehrlicher", sondern weniger informiert und verhandlungsschwächer. Dieser Artikel erklärt, was rechtlich gefragt werden darf, was Pflicht-Auskunft ist, was du weglassen kannst, und wie du Lücken erklärst, ohne deine Chancen zu mindern.

Direkt loslegen: Eine DSGVO-konforme Mieterselbstauskunft-Vorlage gibt es kostenlos als PDF — zum Ausdrucken oder online ausfüllen.

Was die Selbstauskunft rechtlich darf

Die DSGVO und der § 28 BDSG schreiben vor: Vermieter dürfen nur Daten erheben, die für das konkrete Mietverhältnis relevant sind. Das ist ein klar definierter Bereich — nicht „alles, was den Vermieter interessieren könnte".

Es gibt drei Stufen:

Stufe 1 — Vor der Besichtigung dürfen nur grundlegende Kontaktdaten erfragt werden:

  • Name, Anschrift, Kontaktdaten
  • Anzahl einziehender Personen
  • Bevorzugter Einzugstermin

Stufe 2 — Bei oder nach der Besichtigung, wenn der Vermieter ernsthaftes Interesse signalisiert, darf er erweiterte Auskünfte verlangen — die klassische Mieterselbstauskunft.

Stufe 3 — Vor Vertragsabschluss (in der engeren Auswahl) darf der Vermieter zusätzlich Schufa-Auskunft, Einkommensnachweise und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen.

In der Praxis verlangen viele Vermieter alles auf einmal — was rechtlich grenzwertig ist. Du darfst die Beantwortung der nicht zulässigen Fragen verweigern, ohne deine Bewerbung zu gefährden.

Pflicht-Auskünfte (Stufe 2): Diese Angaben sind zulässig

Diese Punkte werden in einer typischen Mieterselbstauskunft erfragt. Sie sind rechtlich zulässig und gehören in deine Antwort:

Persönliche Daten

  • Vor- und Nachname (aller einziehenden Personen)
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Anschrift
  • Telefon, E-Mail
  • Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eingetragene Partnerschaft)
  • Staatsangehörigkeit — eingeschränkt zulässig, wenn relevant für Aufenthaltserlaubnis

Berufliche Situation

  • Beruf / Tätigkeit
  • Arbeitgeber
  • Beschäftigungsverhältnis (unbefristet, befristet, Probezeit, selbstständig)
  • Seit wann beim aktuellen Arbeitgeber
  • Bei Selbstständigkeit: seit wann selbstständig

Einkommen

  • Nettoeinkommen (monatlich)
  • Bei mehreren Mietern: Einkommen aller Hauptmieter
  • Zusätzliche Einnahmen (BAföG, Rente, Unterhalt) — falls relevant für die Mietzahlung

Haushaltsangaben

  • Anzahl der einziehenden Personen (Erwachsene, Kinder)
  • Beziehungsverhältnis (Familie, Wohngemeinschaft)
  • Haustiere (Art, Anzahl)
  • Raucher / Nichtraucher

Bisherige und beabsichtigte Wohnsituation

  • Aktuelle Wohnsituation (Mieter, Eigentümer, bei Eltern)
  • Grund für den Umzug (kurze Begründung, keine Details)
  • Geplanter Einzugstermin

Mietzahlung & Sicherheiten

  • Bereitschaft zur Stellung einer Mietsicherheit (Kaution, Bürgschaft)
  • Bei Mietschulden in der Vergangenheit: relevant zu erwähnen

Strafrechtliche Verhältnisse — sehr eingeschränkt

  • Bestehen einer Insolvenz oder eidesstattlicher Versicherung in den letzten 5 Jahren
  • Laufende Vollstreckungen oder Pfändungen
  • NICHT zulässig: Allgemeine Vorstrafen, die nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben

Unzulässige Fragen — was du weglassen darfst

Diese Fragen tauchen in Selbstauskunftsformularen regelmäßig auf. Sie sind rechtlich nicht zulässig. Du darfst sie unbeantwortet lassen — und im Zweifel sogar absichtlich falsch beantworten, ohne dass dir das später rechtlich schaden würde (das berühmte „Recht zur Lüge" bei unzulässigen Fragen, das mehrfach gerichtlich bestätigt wurde).

Religion / Konfession

Nicht zulässig — außer bei kirchlichen Wohnungsgesellschaften (Caritas, Diakonie u. ä.), die religionsgebundene Wohnungen vergeben. In allen anderen Fällen: nicht erfragbar.

Ethnische Herkunft, Hautfarbe

Niemals zulässig (AGG § 19).

Sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität

Niemals zulässig.

Politische Einstellung, Mitgliedschaft in Parteien

Niemals zulässig.

Familienplanung, Schwangerschaft

Niemals zulässig. „Planen Sie Kinder in den nächsten Jahren?" → keine Antwort nötig. Eine bestehende Schwangerschaft muss nicht angegeben werden.

Gesundheitsdaten, Behinderungen

Nicht zulässig, außer es ist für die Wohnung direkt relevant (barrierefreier Umbau, der zustimmungspflichtig ist).

Hobbys

Nicht zulässig. Wirkt im Anschreiben nett, hat aber in der Selbstauskunft nichts zu suchen.

Mitgliedschaft in Vereinen, Gewerkschaften

Nicht zulässig.

Allgemeine Vorstrafen ohne Mietbezug

Nicht zulässig. Eine Trunkenheitsfahrt von 2018 hat mit der Mietzahlung nichts zu tun.

Lebenslauf, Bildungsabschluss

Nicht zulässig. Das Anschreiben kann dazu kurz informieren — die Selbstauskunft fragt das aber nicht.

Ausführliche Begründung des Umzugs

Eingeschränkt zulässig. Eine knappe Antwort („Arbeitswechsel", „Familienzuwachs", „Wohnung zu groß/zu klein") reicht. Detaillierte Erklärungen sind nicht Pflicht.

Wie du unzulässige Fragen elegant handhabst

Drei Strategien:

Variante A — Feld leer lassen.

Du füllst das Feld nicht aus, kommentierst aber auch nicht weiter. Wenn der Vermieter nachfragt, kannst du höflich erklären: „Diese Information halte ich für nicht relevant für die Wohnungsvergabe."

Risiko: Manche Vermieter werten leere Felder als „verdächtig" und sortieren aus.

Variante B — Standardformulierung.

Schreibe in das Feld: „Keine Angabe nach DSGVO" oder „Datenschutzrechtlich nicht erforderlich". Wirkt manchmal abweisend, aber rechtlich sauber.

Variante C — Absichtlich neutrale Antwort.

Bei sehr persönlichen Fragen kannst du höflich an der Frage vorbei antworten. Beispiel: „Planen Sie Kinder?" → „Wir leben aktuell zu zweit und beabsichtigen keine Veränderung in absehbarer Zeit." Das ist nicht unwahr, deckt aber nichts auf.

Die juristische Hintergrundlage: Wer auf eine unzulässige Frage falsch antwortet, kann später nicht aus diesem Grund gekündigt werden. Das hat der BGH mehrfach bestätigt. Wer auf eine zulässige Frage falsch antwortet (z. B. Einkommen), kann fristlos gekündigt werden — also Vorsicht bei den zulässigen Fragen.

Was du proaktiv ergänzen solltest — auch wenn nicht gefragt

Es gibt Informationen, die in keinem Standardformular abgefragt werden, aber deine Bewerbung deutlich stärken. Setze sie ans Ende der Selbstauskunft als freiwillige Zusatzinfo:

  • Mietschuldenfreiheit der letzten 24 Monate mit Vorvermieter-Bestätigung
  • Zuverlässigkeit als Mieter (z. B. „seit 6 Jahren beim gleichen Vermieter, ohne Beanstandungen")
  • Höhere Sicherheit angeboten (z. B. „Bereit zur Vorab-Überweisung der Kaution / Vorauszahlung 3 Monatsmieten")
  • Schufa-Status („BonitätsAuskunft anbei, keine Negativeinträge")
  • Bei Selbstständigen: Anzahl Jahre selbstständig + durchschnittliches Einkommen über mehrere Jahre

Diese Zusatzangaben kompensieren oft Schwächen an anderer Stelle.

Konkrete Vorlage: Eine vollständige Selbstauskunft

So sollte eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft aussehen:

MIETERSELBSTAUSKUNFT
Bewerbung für: Lützowstraße 14, 04107 Leipzig

PERSÖNLICHE DATEN
Mieter 1: Sarah Bergmann
Geburtsdatum: 14.06.1992
Aktuelle Anschrift: Karl-Liebknecht-Str. 88, 04275 Leipzig
Telefon: 0341-xxxxxx
E-Mail: sarah.bergmann@xxx.de
Familienstand: verheiratet
Staatsangehörigkeit: deutsch

Mieter 2: Daniel Bergmann
Geburtsdatum: 03.11.1990
Aktuelle Anschrift: Karl-Liebknecht-Str. 88, 04275 Leipzig
Telefon: 0341-yyyyyy
E-Mail: daniel.bergmann@xxx.de
Familienstand: verheiratet
Staatsangehörigkeit: deutsch

BERUFLICHE SITUATION
Mieter 1: Anästhesistin, Universitätsklinikum Leipzig
Beschäftigung seit: 09/2021, unbefristet
Nettoeinkommen: 3.200 €

Mieter 2: Projektmanager, Stadt Leipzig (Stadtwerke)
Beschäftigung seit: 03/2018, unbefristet
Nettoeinkommen: 2.600 €

GEMEINSAMES NETTO: 5.800 €

HAUSHALTSANGABEN
Einziehende Personen: 2 (Sarah und Daniel)
Kinder im Haushalt: keine
Haustiere: keine
Rauchgewohnheiten: beide Nichtraucher

AKTUELLE WOHNSITUATION
Aktuell Mieter seit: 09/2019 (6 Jahre)
Vorvermieter: Familie Schwarz, Karl-Liebknecht-Str. 88
Grund Umzug: Wohnung zu klein, Familienzuwachs nicht geplant aber Wunsch nach Arbeitszimmer
Mietverhältnis ohne Beanstandungen — Mietschuldenfreiheitsbescheinigung anbei

EINZUG
Wunschtermin: 01.04.2026
Flexibel: ja, ab 01.03.2026 möglich

MIETSICHERHEIT
Bereitschaft zur Kaution: 3 Kaltmieten, einmalige Überweisung bei Einzug
Bürgschaft erforderlich: nein

WEITERE ANGABEN
Insolvenz / EV in den letzten 5 Jahren: nein
Laufende Vollstreckung / Pfändung: nein
Bereitschaft zur Schufa-Vorlage: ja, BonitätsAuskunft beider Mieter anbei
Beide Schufa-Auskünfte ohne Negativeinträge

UNTERSCHRIFT
Sarah Bergmann ___________  Datum: ___________
Daniel Bergmann ___________  Datum: ___________

Hiermit erkläre ich, dass die obigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass wissentlich falsche Angaben den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen können.

Was passiert, wenn du absichtlich falsche Angaben machst?

Bei zulässig erfragbaren Daten (Einkommen, Beschäftigungsverhältnis, Mietschulden, Insolvenz) ist Falschangabe ein schwerwiegender Verstoß:

  • Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen (§ 543 BGB)
  • Bei Schadensersatz (Mietausfall, Räumungskosten): Bewerber haftet
  • Im schlimmsten Fall Betrugsstrafanzeige (§ 263 StGB)

Bei unzulässig erfragten Daten (Religion, Schwangerschaft, Hobbys, Familienplanung) ist Falschantwort rechtlich unproblematisch — das hat die Rechtsprechung mehrfach bestätigt. Aber: Wer auf jede Frage falsch antwortet, hat ein moralisches Problem. Die meisten Vermieter wollen einfach einen ehrlichen, klaren Eindruck — auch wenn sie gerade unzulässige Fragen stellen.

Häufige Fragen

Was tun, wenn der Vermieter Religion / Kinderwunsch trotzdem auf der Selbstauskunft fragt?

Lass das Feld leer oder schreibe „Keine Angabe nach DSGVO". Wenn der Vermieter darauf besteht, ist das ein deutliches Warnsignal — du willst möglicherweise nicht bei dieser Person mieten.

Darf der Vermieter meine ehemaligen Vermieter anrufen?

Nur mit deiner Zustimmung — Adressdaten Dritter darfst du nicht ohne Zustimmung weitergeben. Praktisch lösen Vermieter das, indem sie dich um eine Bestätigung des Vorvermieters bitten, die dieser direkt unterschreibt (Mietschuldenfreiheitsbescheinigung).

Muss ich angeben, dass ich aktuell BAföG empfange?

Wenn BAföG Teil deines Einkommens ist und du es für die Mietzahlung verwendest, ja. Die Höhe ist zulässig erfragbar.

Wie aktuell muss die Selbstauskunft sein?

Das Dokument wird einmal pro Bewerbung neu ausgefüllt. Lege sie nicht öfter als 3 Monate alt vor.

Was, wenn ich neue Information mitteile, die ich vorher nicht in der Selbstauskunft hatte (z. B. Schwangerschaft)?

Du bist nicht verpflichtet, bei nicht-mietrelevanten Lebensveränderungen den Vermieter zu informieren. Eine Schwangerschaft ist nicht meldepflichtig. Bei mietrelevanten Änderungen (Berufswechsel mit Einkommensreduzierung, Insolvenz) sieht das anders aus — hier informierst du am besten proaktiv.

Zusammenfassung

Die Mieterselbstauskunft hat klare rechtliche Grenzen — Vermieter dürfen nur erfragen, was direkt mit dem Mietverhältnis zu tun hat. Wer das versteht, kann unzulässige Fragen weglassen, ohne seine Chancen zu mindern.

Die wichtigste Regel: Bei zulässigen Fragen ehrlich antworten, bei unzulässigen Fragen entweder schweigen oder neutral antworten. Aktiv ergänzen, wo du Stärken hast (Mietschuldenfreiheit, hohe Sicherheit, lange Schufa-Historie). Standardformulare blind ausfüllen — der häufigste Fehler — kostet Bewerber jährlich Tausende Wohnungen.

Eine sauber ausgefüllte Mieterselbstauskunft mit klarem Layout und vollständigen Pflichtangaben hebt sich messbar von der Konkurrenz ab — auch ohne in unzulässige Felder zu schreiben.

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